Vorstand und Aufsichtsrat der Sartorius AG geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab. Im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB (Handelsgesetzbuch) das zentrale Instrument der Corporate Governance Berichtserstattung.
Corporate Governance bei Sartorius AG
Wesentliche Eckpfeiler der Unternehmenskultur bei Sartorius sind eine an den Interessen der Stakeholder ausgerichtete Unternehmensführung, rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln sowie eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Organen und innerhalb des Unternehmens.
Leitung und Kontrolle
Die Sartorius AG mit Sitz in Göttingen ist eine Aktiengesellschaft mit einem dualen Führungssystem nach deutschem Recht. Dies sieht eine strikte Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vor und schließt eine Mitgliedschaft in beiden Organen aus. Den Organen der Gesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, kommen jeweils eigenständige Kompetenzen zu.
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Erklärungen des Unternehmens
Als global agierendes Unternehmen ist sich Sartorius seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Daher nimmt eine gute Corporate Governance einen hohen Stellenwert ein.
Gute und transparente Corporate Governance gewährleistet eine verantwortungsvolle Leitung und Kontrolle des Unternehmens und fördert das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Anleger.
Erklärung zur Unternehmensführung
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- Erklärung zur Unternehmensführung 2023 PDF | 330,4 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung 2022 PDF | 566,8 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung 2021 PDF | 246,3 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung 2020 PDF | 87,8 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung 2019 PDF | 596,4 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung 2018 PDF | 174,3 KB
Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird. Abweichungen zu den Empfehlungen sind zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen („comply or explain“). Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
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- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2023 PDF | 53,0 KB
- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2022 PDF | 57,6 KB
- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2021 PDF | 69,9 KB
- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2020 PDF | 84,2 KB
- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2019 PDF | 34,9 KB
- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2018 PDF | 260,2 KB
- Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex 2017 PDF | 36,7 KB
Vergütung
Der Vergütungsbericht und die Vergütungssytseme für den Vorstand und den Aufsichtsrat geben einen transparenten Überblick über die Mangement-Vergütung bei Sartorius.
Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats und gibt für gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder des Aufsichtsrats individualisiert über die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung Auskunft.
- Vergütungsbericht 2023 PDF | 767,6 KB
- Vergütungsbericht 2022 PDF | 1,2 MB
Das Vergütungssystem für den Vorstand zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und die Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds sowie den Erfolg des Unternehmens zu berücksichtigen. Dementsprechend beinhaltet das Vergütungssystem neben festen Vergütungsbestandteilen auch kurz- und langfristige variable Vergütungsbestandteile. Die Unternehmensstrategie zielt auf profitables Wachstum sowie eine nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ab. Aus dieser Zielsetzung wird die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand der Sartorius AG abgeleitet: Die kurzfristige variable Vergütung hängt von jährlichen Unternehmenszielen ab, die an wesentlichen Kennzahlen für ein profitables Wachstum des Unternehmens ausgerichtet sind. Die Langfristvergütung hängt zum einen von einem Unternehmensziel ab, welches ein nachhaltiges und langfristiges Wachstum des Konzerns abbildet, und zum anderen von der langfristigen Kursentwicklung der Aktie, welche unmittelbar die Wertentwicklung des Unternehmens widerspiegelt. Somit setzt das Vergütungssystem Anreize im Sinne einer langfristig und nachhaltig positiven Entwicklung des Unternehmens.
System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a AktG
Die Hauptversammlung der Sartorius AG vom 29. März 2023 hat das vom Aufsichtsrat am 10. Februar 2023 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG beschlossene, hier dargestellte System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Zustimmung von 99,26 % der abgegebenen Stimmen gemäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligt.
- Vergütungssystem Vorstand PDF | 284,3 KB
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im Überblick
Vergütungssystem Aufsichtsrat
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 113 AktG
Die Hauptversammlung der Sartorius AG vom 29. März 2023 hat die in § 12 der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des hier dargestellten Vergütungssystems, das dieser Vergütung zugrunde liegt, mit einer Zustimmung von 99,99% der abgegebenen Stimmen gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen.
Eigengeschäfte von Führungskräften
Gemäß Art. 19 MAR sind Führungskräfte, d.h. die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie sonstige Personen, die bei der Sartorius AG Führungsaufgaben wahrnehmen, grundsätzlich dazu verpflichtet, der Sartorius AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Sartorius AG, damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten binnen drei Geschäftstagen mitzuteilen. Mitteilungspflichtig sind ferner entsprechende Geschäfte von mit diesen Führungskräften eng verbundenen Personen, insbesondere deren Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, unterhaltsberechtigten Kindern und anderen Verwandten, die mit der betreffenden Führungskraft zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben.
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (03.04.2024) (Vz.) PDF | 122,3 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (03.04.2024) (St.) PDF | 122,6 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (02.01.2024) (Vz.) PDF | 124,3 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (02.01.2024) (St.) PDF | 124,3 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (02.01.2024) (Vz.) PDF | 126,1 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (02.01.2024) (St.) PDF | 126,1 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (11.12.2023) (Vz.) PDF | 127,1 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (11.12.2023) (St.) PDF | 127,1 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (11.12.2023) (Vz.) PDF | 125,4 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (11.12.2023) (St.) PDF | 125,4 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (14.11.2022) (Vz.) PDF | 125,3 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (26.11.2020) (Vz.) PDF | 88,7 KB
- Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR (26.11.2020) (St.) PDF | 89,8 KB
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